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AGB / VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

 

ORGANISATION UND LEITUNG DER VERSTEIGERUNG
Die öffentliche Versteigerung findet ausschliesslich online und zugunsten der Stiftung Operndorf Afrika statt. Die Auktion am 29.07.2021 um 19 Uhr wird durchgeführt von Kilian von Seldeneck, der die Kunstwerke im Namen der Einlieferer online auf www.thegrandoperaauction.com zur Versteigerung bringt. Die Kunstwerke verbleiben bis zur Bezahlung im Eigentum des Einlieferers. Der Kaufvertrag wird bei Zuschlag zwischen Einlieferer und Käufer geschlossen.

 

REGISTRIERUNG / BIETERNUMMERN
Vor Beginn der Auktion bitten wir Sie, sich bei uns zu registrieren. Damit erhalten Sie Ihre persönliche Bieternummer, welche Sie für die Gebotsabgabe benötigen. Das Registrierungsformular erreichen Sie über die Auktionswebsite www.thegrandoperaauction.com. Eine Registrierung am Auktionsabend ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen, bitten wir Sie deshalb, sich möglichst frühzeitig zu registrieren.

 

GEBOTE
Gebote sind online oder vorab schriftlich möglich. Wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, bitten wir Sie dies im Vorfeld der Auktion per E-Mail an mail@thegrandoperaauction.com anzumelden. Eingereichte Gebote gelten als verbindlich. Alle Gebote gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

SCHRIFTLICHES GEBOT
Falls Sie an der Auktion nicht online teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, uns bis zum 28. Juli 2021, 12 Uhr Ihr Gebot schriftlich per E-Mail zukommen zu lassen. Das schriftliche Gebot muss vom Bieter unterzeichnet sein und den für das Kunstwerk gebotenen Hammerpreis nennen (Zuschlagsumme ohne Mehrwertsteuer). Gehen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Los ein, so erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Formular für das schriftliche Gebot können Sie hier herunterladen und per E-Mail an mail@thegrandoperaauction.com senden: Download (PDF).

 

ZUSCHLAG
Der Zuschlag wird vom Auktionator erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag geht an den Meistbietenden. Bleiben Gebote unterhalb des vom Auktionator genannten Preises, kann der Auktionator, den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, auf den er in diesem Falle hinweist.
 Der Auktionator hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern oder ein Gebot abzulehnen, wenn der Bieter sich vor Beginn nicht registriert hat und über keine Bieternummer verfügt. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. 
Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Abnahme.

 

KAUFPREIS UND ZAHLUNG
Der Kaufpreis ist per Überweisung zu entrichten.
 Der Kaufpreis besteht aus dem Hammerpreis und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Zollabwicklung, Ein-/Ausfuhrzölle können ggf. hinzukommen und gehen zulasten des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich auf Wunsch des Verkäufers (Einlieferers) den Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer direkt dem guten Zweck, der Stiftung Operndorf Afrika zuzuführen und die Überweisung auf folgendes Spendenkonto zu entrichten:

 

Stiftung Operndorf Afrika
IBAN: DE38370601936002134010
BIC: GENODED1PAX
Bank: Pax Bank

 

Die Zahlungen sind in Euro zu entrichten. Alle Steuern, Kosten und Gebühren der Zahlung gehen zu Lasten des Käufers.
 Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach erfolgtem Zuschlag.

 

ABHOLUNG
Wir bitten Sie, Ihre Ankäufe innerhalb von zwei Wochen abholen zu lassen, da wir nach Ablauf von 14 Tagen Kunstwerke kostenpflichtig auslagern müssen. Werden ersteigerte Werke nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, werden dadurch entstehende Lagerkosten dem Käufer von der beauftragten Spedition direkt in Rechnung gestellt.

 Verpackung und Versand erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers. Dieser erhält nach Zahlungseingang vom Veranstalter alle notwendigen Angaben, wie Abholadresse und Ansprechpartner.

 

RÜCKTRITT
Ist der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Einlieferer nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. 
Im Falle des Rücktritts erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Kunstwerk. Im Falle des Rücktritts haftet der Käufer für Transport-, Lager- und Versicherungskosten bis zur Rückgabe.

 

HAFTUNG
Die Beschreibungen der Versteigerungsobjekte beruhen auf den Angaben der Einlieferer, für die Richtigkeit der Angaben sowie den Zustand der Werke wird keine Haftung übernommen. Die Organisatoren der Veranstaltung verpflichten sich mit gebotener Sorgfaltspflicht Angaben sorgfältig zu prüfen und für einen sachgerechten Transport und Umgang mit den eingelieferten Arbeiten zu sorgen. 

Reklamationen und Ansprüche betreffend den Preis, die Beschaffenheit und den Zustand der ersteigerten Werke oder Schadensersatzansprüche sind dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Mitarbeiter begründet sind.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.